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STATUTEN
 

Artikel 1  
 

Name und Sitz

Unter dem Namen IG Erni  Medaillen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, mit Sitz in Luzern.

 

Artikel 2  
 

Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege der Erni Medaillen.

Dies geschieht insbesondere durch:

  • Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Publikationen
  • Internet-Auftritt
  • Dokumentation und Information
  • Ausgabe von Medaillen

 

Artikel 3  
 

Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern. Aktivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin bez. den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. Ehrenmitglieder werden durch die Generalversammlung mit einfachem Mehr gewählt.

 

Artikel 4  
 

Mittel

  Die Einnahmequellen des Vereins sind:

  • Mitgliederbeiträge

  • Spenden, Zuwendungen

  • Erlöse aus Vereinsaktivitäten

  • Die Mitgliederbeiträge werden an der alljährlichen Mitgliederversammlung festgelegt

  • Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit

 

Artikel 5  
 

Organisation

Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung

  • der Vorstand

  • die Kontrollstelle  (Rechnungsrevisoren)

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.

 

Artikel 6  
 

Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.

Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich bis spätestens am 30. September statt.   

Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.        

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Es wird ein Protokoll geführt.

 

Artikel 7  
 
Aufgaben

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:

  • Sie wählt den Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

  • Sie ernennt Ehrenmitglieder.

  • Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins.

  • Sie entscheidet über Statutenänderungen.

  • Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge.

  • Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest.

  • Sie entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern.

 

Artikel 8  
 

Vorstand

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Präsident/die Präsidentin leitet die Versammlungen. Der Vorstand legt gegenüber der Generalversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

 

Artikel 9  
 

Kontrollstelle  (Revisoren)

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Diese werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht.

 

Artikel 10  
 

Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf den Jahresbeitrag.

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Artikel 11  
 

Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, vorzugsweise der Hans Erni-Stiftung, Luzern. Die Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

 

Artikel 12  
 

Inkrafttreten 

Diese Statuten treten durch ihre Genehmigung an der Gründungsversammlung vom 25. August 2009 in Kraft.

 

(Die letzte Änderung der Statuten wurde durch die Generalversammlung am 7. Sept. 2013 genehmigt)
 
 

 

         

 
 
 
   
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